Wissenswertes bei Sportunfällen

Alle Mitglieder unseres Vereins sind über den Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) bei der ARAG Sportversicherung versichert. Der Sportversicherungsvertrag soll die Vereine und vor allem die ehrenamtlich in Vereinen tätigen Personen schützen.
Er ersetzt keinesfalls die private Vorsorge der Sportlerinnen und Sportler und wird diesen Personen nur bei schweren Unfällen zur Verfügung gestellt.
Kleiner Sportunfälle werden weiterhin über die eigene Krankenversicherung des Geschädigten abgewickelt.
Sportunfälle, bei denen bleibende Schäden oder gar Invalidität o.ä. zu erwarten sind sollten jedoch in jedem Fall über die Sportversicherung abgewickelt werden, da in diesen Fällen die Folgekosten des Sportunfalls von der ARAG getragen werden.
Ansprechpartner Im Falle eines Schadens ist es notwendig, eine Sport-Schadensmeldung für Unfallschäden auszufüllen. Diese Unfallmeldung muss vom Verein unterzeichnet und an das Versicherungsbüro des LSBH weitergereicht werden. Das Formular zur Unfallmeldung findet ihr unter Downloads.
Der zuständige Ansprechpartner für Sportunfälle im KSV Auedamm e.V. ist unser Kassenwart Bernd Ziehe.
 Versicherungsschutz im Probetraining

Entgegen viel verbreiteten Glauben besteht kein Versicherungsschutz bei einem Probe- oder Schnuppertraining!
Gleiches gilt für Mitglieder, bei deren Eintritt in den Verein bereits feststeht, dass die Mitgliedschaft nur kurzfristig – unter 12 Monate – bestehen wird (Zeitmitgliedschaften).
Negative Auswirkungen bei einem Sportunfall während des Probetrainings sind jedoch trotz des fehlenden Versicherungsschutzes nicht zu erwarten, da im Regelfall die eigene Krankenversicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommt.
Nicht angemeldete und entsprechend nicht versicherte Trainingsteilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten sollten sich jedoch im klaren darüber sein, dass im Falle eines schweren Sportunfalls mit Bleibeschäden versicherungstechnische Probleme bei der Übernahme von Behandlung- und Folgekosten entstehen können.
 Trainer und Übungsleiter

Der LSBH sieht als oberstes Ziel, dass alle ehrenamtlich tätigen Personen (Übungsleiter) höchst möglichen Schutz vor Regressansprüchen o.ä. genießen.
Alle Trainer und Übungsleiter im Verein sind im Gegensatz zum normalen Mitglied rundum versichert. Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine (Übungsleiter-) Lizenz erforderlich.
Bei Kindertrainern reicht es aus, wenn die Aufsichtsperson ausreichende Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
- Unfall-,
- Haftpflicht,-
- Rechtschutz-,
- Krankenversicherung
Kommt ein Trainer oder Übungsleiter zu Schaden, so können schon bei kleinen Sportunfällen die Behandlungskosten von der ARAG teilweise übernommen werden, solange der Schaden während des Einsatzes als Aufsichtsperson entstanden ist. Weiterhin genießen alle Übungsleiter Haftpflicht sowie Rechtschutz.
Weitere und detaillierte Informationen können im „Merkblatt zur Sportversicherung“ des LSBH eingesehen werden welches auf unseren Internetseiten unter [Downloads] zum Herunterladen eingestellt ist.

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