Die Beitragszahlungen sind halbjährlich oder jährlich fällig. Bei halbjährlichem Bankeinzug am 15. Februar und am 15. August, bei jährlicher Zahlungsweise am 15. Februar.
Auf schriftlich begründeten Antrag werden Ermäßigungen oder Befreiung von der Beitragszahlung folgenden Personen gewährt:
- Schüler, Studenten oder Personen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
- während der Ableistung der Wehrpflicht oder des Zivildienstes,
- Mitgliedern in vorübergehender wirtschaftlicher Notlage oder bei anderen triftigen Gründen.
Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Bankeinzug. Liegt keine Bankeinzugsermächtigung vor, gilt der Grundbeitrag, der einmalig mittels Rechnungsstellung erhoben wird.
Außerordentliche Mitglieder
Für außerordentliche Mitglieder gelten die Beitragspflichten der ordentlichen Mitglieder.
Familienbeitrag
Der Familienbeitrag wird ausschließlich Erziehungsberechtigten mit minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern bis zum 25. Lebensjahr gewährt.
Ansprechpartner bei finanziellen Fragen ist unser Kassenwart:
Bernd Ziehe
Tel.: 0561/283091
Ziehe(at)Judo-Kassel.de